Was ist ein Mietverwalter?

Der Mietverwalter tritt aufgrund des Verwalter-Vertrages und der Hausverwaltervollmacht als ständiger Vertreter des Hauseigentümers nach außen hin an dessen Stelle.

Er führt in ständiger Absprache mit dem Eigentümer des Hauses folgende Tätigkeiten aus:

  1. Führung eines separaten Treuhand(miet)kontos pro Haus
  2. Ansammlung einer verzinslichen Reparaturrücklage aus den Mietzahlungen
  3. Abschluss/Kündigung von Mietverträgen
  4. Führung/Anlage der Mietkautionen auf separaten verzinslichen Sparkonten gemäß den Vorschriften des BGB
  5. fristgerechte Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
  6. Quartalsabrechnungen der Einnahmen und Ausgaben für den Hauseigentümer, einschließlich der vereinbarten Ausschüttungen
  7. Geltendmachung aller Ansprüche des Eigentümers aus den Mietverhältnissen
  8. ordnungsgemäße, laufende Instandhaltung/Instandsetzung des Objektes in Absprache mit dem Hauseigentümer
  9. ordnungsgemäße Bewirtschaftung (z.B. Beschaffung von Heizmaterial, Beauftragung von Handwerkern, Hilfskräften usw.)
  10. Ausbauten, Umbauten und Sanierungen in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer und Architekten, Handwerkern usw.